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Dauernutzungsrecht

Bei uns gibt es lebenslänglich – jedenfalls wenn es um die Wohnung geht.

Als Mitglied erwerben Sie ein Dauernutzungsrecht an Ihrer Wunschwohnung.

Das bedeutet, dass Sie bei uns solange wohnen können, wie Sie es möchten. Vereinfacht gesagt, brauchen Sie bei uns Vermieterwillkür, Immobilienspekulation oder Eigenbedarfskündigung nicht zu fürchten.

Dauernutzungsrecht was last modified: November 23rd, 2015 by WBG 1954
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